Wohnungsgeberbestätigung Wohnungsgeberbestätigung

Hier können Sie die notwendige Bescheinigung Gotha vom Vermieter online (per Maus oder Handy) unterschreiben lassen.

Das Problem:

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Gotha benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vermieterbescheinigung) unterschrieben vom Vermieter bzw. Eigentümer.

Die Lösung:

Mit wohnungsgeberbescheinigung.online können Sie die notwendige Bescheinigung vom Vermieter online (per Maus oder Handy) unterschreiben lassen. Kein Stress für Sie und kein Stress für den Vermieter. Einfach Formular ausfüllen und per Link vom Vermieter online unterschreiben lassen.

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde Gotha

(§ 19 Bundesmeldegesetz – BMG)
Angaben zum Wohnungsgeber:
Name des Eigentümers
(nur ausfüllen, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist):

Angaben zur Wohnung in die eingezogen wird:
folgende Person/en eingezogen:
Wohnungsgeberbestätigung Gotha

Wohnungsgeberbestätigung Gotha

Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha. Gotha war von 1640 bis 1825 Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha. Im Jahre 1820 wurde in der Stadt mit der Gothaer Versicherung das deutsche Versicherungswesen begründet. Im Gothaer Tivoli gründete sich 1875 die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), die sich später in SPD umbenannte. Die Stadt war ein Zentrum des deutschen Verlagswesens, so wurden im Verlag Justus Perthes, gegründet 1785, vor allem kartographische Publikationen (Landkarten, Atlanten, Wandkarten u. a.) erstellt.
Bundesland: Thüringen
Landkreis: Gotha
Einwohner: 45.589 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl: 99867
Vorwahl: 03621
Adresse der Stadtverwaltung: Hauptmarkt 1 99867 Gotha
Website: www.gotha.de